Ein gültiges Rezept vom behandelnden Arzt, evtl. vorliegende Befunde, ein großes Handtuch und leichte, bequeme Kleidung. Wertsachen nehmen Sie bitte mit in den Behandlungsraum.
Ein Rezept darf höchstens 28 Tage alt sein, d.h. die erste Behandlung muss spätestens am achtundzwanzigsten Tag nach der Ausstellung des Rezeptes stattfinden.
Die Rezeptgebühren fallen bei gesetzlich Versicherten aufgrund von Regeln Ihrer Krankenkassen an. Der Betrag ist dabei immer 10 Euro + 10% des jeweiligen Rezeptwertes pro Rezept. Sie müssen von uns eingezogen werden und werden dann komplett an Ihre Krankenkasse weitergeleitet.
Nur wenn wir rechtzeitig wissen, dass Sie nicht zu ihrem vorher verbindlich bestätigtem Termin kommen können, haben wir noch eine Möglichkeit, unsere Mitarbeiter/innen andersweitig auszulasten. Daher behalten wir uns vor, Ihnen bei kurzfristigen Absagen aus nicht von uns verursachten Gründen den Ausfall privat in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Rechnung hängt von der Art der Verordnung und Ihrer Krankenkasse ab. Wir berechnen lediglich den Betrag, den wir von Ihrer Krankenkasse vergütet bekommen hätten ohne evtl. entstehende Verwaltungskosten. Wir bitten in dieser Sache um Ihr Verständnis.
Es gibt die Möglichkeit bei Bedarf den Patienten zu begleiten. Sie können bei uns im Wartezimmer gerne warten, bis die Behandlung vorbei ist. Falls es der Behandlung dient, kann eine Begleitperson auch bei der Behandlung im Behandlungsraum anwesend sein, falls es räumlich möglich ist.
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